AGB

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend „AGB“) finden auf alle Verträge über die Lieferung von Waren (nachstehend „Verträge“) Anwendung, die Möbelcenter biller GmbH im Bereich des stationären Handels über von ihr dort angebotene Waren mit einem Verbraucher oder Unternehmer (nachstehend „Käufer“) abschließt.

2. Verwender der AGB ist:

Möbelcenter biller GmbH An den Mühlwiesen 2 95032 Hof Sitz der Gesellschaft: Hof Registergericht: Amtsgericht Hof-HRB 3423

Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Deren Geltung und Einbeziehung wird widersprochen, es sei denn es wird ausdrücklich zwischen den Parteien Abweichendes vereinbart.

3. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

4. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

II. Vertragsschluss/Inhalt des Kaufvertrags

1. Grundlage des Vertrages sind die umseitig wiedergegebenen Produkt- und Leistungsbeschreibungen und sonstigen dort festgehaltenen Regelungen. Im Übrigen gelten die vorliegenden AGB.

2. Der Käufer ist an die umseitige Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden, sofern es sich um nicht vorrätige Ware handelt, bei vorrätiger Ware beträgt die Bindungsfrist eine Woche.

3. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald

a) der Vertrag beidseitig unterschrieben wird, oder

b) die Möbelcenter biller GmbH schriftlich die Annahme des Vertragsangebots erklärt, oder

c) die Möbelcenter biller GmbH eine Vorauszahlung annimmt oder die Lieferung ausführt, es sei denn die Möbelcenter biller GmbH lehnt das Vertragsangebot innerhalb der genannten Fristen ab.

4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

III. Preise

1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer

2. Die Preise gelten bis zum Ende eines Kalenderjahres, es sei denn es wird ausdrücklich eine abweichende Gültigkeitsdauer vereinbart.

3. Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, wie z.B. Dekorationsarbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme der Ware zur Zahlung fällig. Hierunter fallen u.a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten.

 

IV. Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt zu den im Auftrag vereinbarten Bedingungen. Soweit hier keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der komplette bzw. nach Anzahlung verbleibende restliche Kaufpreis mit Übergabe der Ware fällig und an den Fahrer zu leisten, bei Montageverpflichtung ̈ der Möbelcenter biller GmbH nach Abschluss der Montage. Hiervon unberührt bleibt ein etwaiges Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers im Falle des Vorhandenseins eines nicht unerheblichen Mangels der Ware.

 

 V. Änderungsvorbehalt

 1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

2. Der Käufer kann die Lieferung eines Ausstellungstückes nur bei ausdrücklicher Vereinbarung bei Vertragsschluss verlangen.

3. Ausdrücklich vorbehalten sind:

a) handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen

b) geringfügige handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) gegenüber Stoffmustern, insbesondere solche im Farbton, soweit zumutbar

c) handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßen.

 

VI. Lieferung

1. Im Falle einer vereinbarten Frei-Haus-Lieferung hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes möglich ist; gleiches gilt für die Anliefermöglichkeit durch Eingänge und Treppenhäuser. Ist die Lieferung der Ware auf diese Art und Weise nicht möglich, ist die Möbelcenter biller GmbH berechtigt, Ersatz der ihr durch einen anfallenden Mehraufwendungen zu verlangen, sofern der Käufer ihm obliegende Aufklärungspflichten in diesem Zusammenhang schuldhaft missachtet hat.

2. Erhält die Möbelcenter biller GmbH von ihrem Vorlieferanten innerhalb der vereinbarten Lieferzeit Teile der Bestellung erheblich früher als den Rest, ist sie nach Ankündigung zur Teilleistung berechtigt, soweit diese dem Käufer zumutbar ist. Die Rechte des Käufers nach § 320 BGB werden hierdurch nicht berührt.

 

VII. Lieferfrist

1. Möbelcenter biller GmbH ist bemüht, die von ihr angegebenen Liefertermine und Fristen einzuhalten. Falls Möbelcenter biller GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist, die vom Tage des Eingangs der Inverzugsetzung durch den Käufer beginnt, zu gewähren. Das Setzen der Nachlieferfrist hat in Textform zu erfolgen. Im Falle einer kalendermäßig bestimmten Lieferfrist tritt Verzug mit deren Ablauf ein. Liefert die Möbelcenter biller GmbH bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von Möbelcenter biller GmbH nicht zu vertretender Umstände, insbesondere von Möbelcenter biller nicht zu vertretende Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb und/oder bei ihren Vorlieferanten, namentlich in Fällen von Arbeitsausständen, Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignissen beruhen, z.B. Kriege, Terrorakte, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; Explosionen, Feuer, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energieengpässe; allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und rechtmäßige Aussperrung verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn die Möbelcenter biller GmbH hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung gehindert wird, wenn die Möbelcenter biller GmbH von diesen Umständen den Käufer unverzüglich in Kenntnis gesetzt hat.

3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

4. Hat der Käufer Ware auf Abruf bestellt, so hat der Abruf innerhalb von 3 Monaten ab Bestelldatum zu erfolgen.

 

VIII. Montage

1. Die Mitarbeiter der Möbelcenter biller GmbH sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, welche über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen hinausgehen. Kommt es dennoch auf besonderes Verlangen des Käufers zur Ausführung solcher Arbeiten, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen der Möbelcenter biller GmbH und dem Käufer.

2. Die Möbelcenter biller GmbH haftet hinsichtlich der Montage für nicht unmittelbar die Vertragsware betreffende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Montagepersonals, es sei denn, der Schaden betrifft eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wird durch die Montage die Vertragsware selbst beschädigt, gelten die Vereinbarungen in Ziff. XIV.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

(Kaufpreissicherung)

1. a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Möbelcenter biller GmbH.

1. b) Erfolgt vor vollständiger Abwicklung dieses Vertrages eine weitere Lieferung, geht das Eigentum erst mit der restlosen Bezahlung aller Lieferungen auf den Käufer über.

2. Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Käufers durch die Möbelcenter biller GmbH als Herstellerin i.S.d. § 950 BGB. Diese erwirbt das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstands im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung.

3. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen die Erwerber mit allen Nebenrechten an die Möbelcenter biller GmbH ab. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Möbelcenter biller GmbH kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Käufers verlangen, dass dieser ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

4. Im Übrigen verpflichtet sich der Käufer, die Waren bis zum Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln und sie bestimmungsgemäß zu benutzen.

5. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Möbelcenter biller GmbH auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind; er hat den Empfänger ausdrücklich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

6. Jeder Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Möbelcenter biller GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

7. Im Fall der Nichteinhaltung der in Ziff. 5) und 6) festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat die Möbelcenter biller GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Für die Abwicklung gilt dann Ziffer XII.

8. Der Käufer tritt zur Sicherung der Kaufpreisforderung darüber hinaus sämtliche Ansprüche gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber mit sofortiger Wirkung an die Möbelcenter biller GmbH ab. Die Möbelcenter biller GmbH verpflichtet sich jedoch, den Teil der Forderung freizugeben, der 120 % des Wertes der zu sichernden Ware übersteigt. Von der Abtretung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Käufer in Leistungsverzug gerät. Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer eine Zahlungsfrist um 10 Tage überschreitet.

 

X. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der vertragsgegenständlichen Ware , d. h. die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug ist. § 447 BGB bleibt unberührt. Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

XI. Annahmeverzug

1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm von der Möbelcenter biller GmbH zu setzenden, angemessenen Nachfrist zur Abnahme der vertragsgegenständlichen Ware unter gleichzeitiger Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, ohne Rechtsgrund die Zahlung und/oder die Annahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch der Möbelcenter biller GmbH auf Vertragserfüllung bestehen. Anstelle dessen ist sie auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

2. Befindet sich der Käufer länger als 1 Monat in Annahmeverzug, ist die Möbelcenter biller GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, die Ware einen zu lagern, sofern Lagerkapazitäten vorhanden sind. In diesem Fall kann die Einlagerung bis zu maximal einem Jahr kostenfrei erfolgen, ohne dass die Möbelcenter biller GmbH dazu verpflichtet ist, auf die Berechnung von Lagerkosten zu verzichten. Die Firma Möbelcenter biller ist berechtigt, sich zur Lagerung einer Spedition zu bedienen, insbesondere dann, wenn sie über keine Lagerkapazitäten mehr verfügt. Die hierdurch anfallenden tatsächlichen Lagerkosten sind sodann vom Käufer zu erstatten.

3. Im Falle des Annahmeverzugs kann die Möbelcenter biller GmbH als Schadensersatz 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern., dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass der Möbelcenter biller GmbH tatsächlich kein Schaden oder nicht in Höhe dieser Pauschale entstanden ist. Im Übrigen behält sich die Möbelcenter biller GmbH vor, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen und geltend zu machen, insbesondere wenn es sich bei der bestellten Ware um Sonderanfertigungen handelt, die nach den speziellen Wünschen und Vorgaben des Käufers bestellt und/oder gefertigt wurden.

 

XII. Rücktritt

1. Für den Fall, dass die Möbelcenter biller GmbH aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht und/oder nicht ordnungsgemäß bzw. nicht vollständig von Ihrem Vorlieferanten (Hersteller der Ware) beliefert wird und/oder der Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware einstellt, ist die Möbelcenter biller GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und die Nichtbelieferung und/oder nicht ordnungsgemäße Lieferung von der Möbelcenter biller GmbH nicht zu vertreten ist und sie mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit Ihrem Vorlieferanten abgeschlossen hat. Die Möbelcenter biller GmbH wird überdies alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Über die vorbeschriebenen Umstände hat die Möbelcenter biller GmbH den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle des Rücktritts wird sie jegliche bereits erfolgte Gegenleistungen dem Käufer unverzüglich erstatten.

2. Die Möbelcenter biller GmbH kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn

a) der Käufer über seine Vermögensverhältnisse falsche Angaben macht oder die Vermögenssituation des Käufers sich nach Vertragsabschluss und Liefertermin wesentlich verschlechtert hat und hierdurch der Zahlungsanspruch der Möbelcenter biller GmbH gefährdet ist, oder

b) der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

 

XIII. Warenrücknahme

Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat die Möbelcenter biller GmbH Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:

1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.

2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:

a) Für Möbel mit Ausnahme von Polsterwaren, Matratzen und Bettwäsche:

- innerhalb des 1. Halbjahres ab Lieferung 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 2. Halbjahres ab Lieferung 35 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 3. Halbjahres ab Lieferung 45 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 4. Halbjahres ab Lieferung 55 % des Bestellpreises ohne Abzüge.

b) für Polsterwaren

- innerhalb des 1. Halbjahres ab Lieferung 35 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 2. Halbjahres ab Lieferung 45 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 3. Halbjahres ab Lieferung 60 % des Bestellpreises ohne Abzüge

- innerhalb des 4. Halbjahres ab Lieferung 70 % des Bestellpreises ohne Abzüge.

c) Für nicht mehr original verpackte Matratzen und Bettwäsche, Gardinen sowie für alle Sonderanfertigungen beträgt die Wertminderung nach Lieferung 100 % des Bestellpreises ohne Abzüge, da diese nicht mehr weiterverkauft werden können.

3. Gegenüber den pauschalen Ansprüchen entsprechend Ziff. 2 bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass der Möbelcenter biller GmbH keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Die Höhe der Ansprüche der Möbelcenter biller GmbH gemäß Ziff. 1 und 2 ist auf 100% des Kaufpreises zzgl. der Kosten für die Warenrückholung begrenzt. Die Regelungen unter Ziff. XIII gelten nicht für die Rückabwicklung , wenn der Käufer nach erfolgloser Nacherfüllung zurückgetreten ist, sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§ 355 ff. BGB.

 

XIV. Gewährleistung/Haftung

1. Für Mängel der gelieferten vertragsgegenständlichen Waren haftet die Möbelcenter biller GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen über die Haftung für Mängel (Gewährleistung), sofern nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Dem Käufer steht insbesondere zur Behebung eines etwaigen Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er nach seiner Wahl zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware entscheiden kann.

2. Die Möbelcenter biller GmbH kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie ihr nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer verbleibt.

3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von der Möbelcenter biller GmbH endgültig verweigert wurde oder sich trotz der von der Möbelcenter biller GmbH versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt oder der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist oder nach den Umständen offensichtlich ist, dass die Möbelcenter biller GmbH nicht gemäß § 439 Abs. 1 oder 2 BGB oder § 475 Abs. 5 BGB ordnungsgemäß nacherfüllen wird. Tritt der Käufer zurück, so hat er die mangelhafte Ware zurückzugewähren. Auch im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen. Auf die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB wird verwiesen. Kommt der Unternehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

6. Der Käufer ist nicht berechtigt, aufgrund von Beanstandungen den gesamten Kaufpreis zurückzubehalten, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Unverhältnismäßigkeit wird vermutet, wenn der Minderwert der Beanstandung maximal 10 % des Kaufpreises beträgt. In diesem Fall ist der Käufer zur Zurückbehaltung eines Betrages lediglich in der Höhe berechtigt, der dem 3-fachen Minderwert entspricht

7. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt die Möbelcenter biller GmbH nicht teil.

 

XV. Aufrechnung

Die Aufrechnung des Käufers mit Forderungen gegenüber der Möbelcenter biller GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Möbelcenter biller GmbH in Hof, so dass das AG bzw. LG Hof örtlich zuständig ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

Möbelcenter biller GmbH An den Mühlwiesen 2, 95032 Hof vertr. d. GF Rainer Biller Registergericht Hof HRB 3423 Stand 01.01.2024